Bei einem Trauerfall
gibt es vieles zu bedenken.

Wir helfen Ihnen,
schon zu Lebzeiten
die richtigen
Entscheidungen

zu treffen.

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Daran sollten Sie denken – Vorsorge.

Daran sollten Sie denken – Vorsorge

Vorsorge.

RECHTLICHES.

Wir haben in Deutschland einige traurige Pflichten im Sterbefall eines Familienmitgliedes, Freundes oder Nachbarn zu erledigen. Auch darum kümmern wir uns als Bestatter. Dazu gehört die Anzeige beim Standesamt, die in der Regel innerhalb eines Werktages erfolgen sollte. Der Eintrag in das Sterbebuch erfolgt nur dann, wenn in Bezug auf den Verstorbenen keine ungeklärten Fragen mehr bestehen.
Bestattungspflicht: In Deutschland besteht Bestattungspflicht, was soviel bedeutet wie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung einer Bestattung. Die Bestattungspflicht sieht vor, dass die Erben oder die nächsten Verwandten der Totenfürsorge nachkommen sollten. Sofern keine Bestattungsvorsorge erfolgt ist, gelten somit die Vorgaben vom Gesetzgeber. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen hilfreich zur Seite.

Vorsorge.

GRABPFLEGE-VORSORGE-VERTRÄGE.

Vorsorge für außergewöhnliche Ereignisse unseres Lebens zu treffen ist an sich nichts ungewöhnliches. Was den eigenen Tod betrifft, sind wir – verständlicher Weise – eher zurückhaltend. Dabei entlasten wir unsere Lieben gerade in der schweren Zeit der Trauer enorm, mit einer Vorsorge im Todesfall. Die Grabpflege kann über einen Vorsorgevertrag mit dem Bestatter oder mit uns Freidhofsgärtner geregelt werden. Genauso wie bei der Bestattungsvorsorge werden auch hier alle wichtigen Punkte im Vorfeld besprochen: Bepflanzung, Entfernen von Unkraut, regelmäßiges Gießen und weitere individuelle Leistungen. Wer einen Vorsorgevertrag abschließt, entlastet seine Hinterbliebenen im Trauerfall nicht nur finanziell, sondern auch emotional.

Vorsorge.

BESTATTUNGSVORSORGE.

Bei einer Beerdigung entstehen mitunter hohe Kosten, welche durch eine Bestattungsvorsorge vorausschauend schon zu Lebzeiten gedeckt werden können. Zum einen gibt es die SterbegeldversicherungMit monatlichen Beiträgen werden die finanziellen Mittel für eine Bestattung gesichert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Alter bei Versicherungsbeginn und Art der Beerdigung. Im Todesfall erhalten die Angehörigen das entsprechende Sterbegeld.
Eine Weitere ist der Bestattungsvorsorgevertrag. Dieser Vertrag wird mit dem Bestatter direkt abgeschlossen. Die eigenen Wünsche wie Bestattungsform, Trauerfeier oder Traueranzeige werden mit dem Bestatter festgelegt. Den Wünschen gemäß wird ein Angebot erstellt, welches zu Lebzeiten beglichen wird, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird und kein Zugriff Dritter möglich ist.

Vorsorge.

PATIENTENVERFÜGUNG & ORGANSPENDE.

Die Patientenverfügung gibt es in Deutschland seit dem 1.September 2009. Patientinnen und Patienten können so schriftlich vorsorgen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt bzw. nicht durchgeführt werden sollen, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Meist steht die Patientenverfügung im Zusammenhang mit der Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen. Jede einwilligungsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen und sie jeder Zeit formlos widerrufen.
Über eine Patientenverfügung kann auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende geregelt werden. Wer über seinen Tod hinaus anderen Patienten helfen möchte, sollte hier eine eindeutige Aussage zur Organspende vermerken.

Daran sollten Sie denken – Rechtliches.

Daran sollten Sie denken – Rechtliches

Rechtliches.

ERBRECHT.

In Deutschland unterscheiden wir in „Erbe mit Testament“ und „Erbe ohne Testament“. Bei einem „Erbe mit Testament“ hat der/die Verstorbene zu Lebzeiten über seinen/ihren Nachlass verfügt und den/die Empfänger bestimmt. Die gesetzliche Erbfolge gilt in diesem Fall nicht. Anders verhält es sich, wenn kein Testament gemacht wurde und durch einen plötzlichen Tod etwa die gesetzliche Regelung in Kraft tritt. Das Erbrecht sieht vor, dass die höchste Ordnung der Erbfolge erbt. Das bedeutet zunächst Kinder, Enkel und Urenkel. Dann folgen Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. 
Genaueres sollten Sie mit einem Anwalt oder Notar klären.

Rechtliches.

KOSTENÜBERNAHME.

Wer übernimmt die Kosten, wenn keine Vorsorge getroffen wurde und die Angehörigen nicht über die nötigen Mittel verfügen? In diesem Fall ist gesetzlich geregelt, dass ein Antrag zur Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt gestellt werden kann.

Als Bestatter übernehmen wir auch in diesem Fall alle nötigen Formalitäten und erledigen für Sie die Behördengänge.

Rechtliches.

TESTAMENT.

Das Testament regelt den Erbfall. Sein Verfasser verfügt schriftlich darin, was nach seinem Tod mit seinem Besitz geschehen soll. Dabei gibt es jedoch gesetzliche Vorgaben zu beachten, denn bestimmte Angehörige, wie Kinder oder Eltern müssen bedacht werden.
Grundsätzlich ist ein Testament sinnvoll, wenn man selbst darüber verfügen möchte wer, zu welchen Anteilen, bedacht werden soll. Damit werden nur allzu oft auch Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden.

Genaueres sollten Sie mit einem Anwalt oder Notar klären.

Rechtliches.

 

AUS DER KIRCHE AUSGETRETEN? WAS NUN?

 

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und möchten dennoch eine Trauerfeier? Auch das ist möglich. Der einzige Unterschied besteht darin, dass ein Pastor als freier Redner hinzugezogen werden kann, aber nicht muss. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Dienstleistung, welche auch über die Kirche abgerechnet werden kann. Die Beisetzung erfolgt, wie alle anderen auch, auf dem Friedhof. An einem Ort der Ruhe und des Friedens.